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StGB § 330c Einziehung
[ Auszug: Ist eine Straftat nach den §§ 326, 327 Abs. 1 oder 2, §§ 328, 329 Abs. 1, 2 oder 3, dieser auch in Verbindung mit Abs. 4, begangen worden, so können ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Gewässerverunreinigung ] [ StGB Bodenverunreinigung ] [ StGB Luftverunreinigung ] [ StGB Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen ] [ StGB Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ] [ StGB Unerlaubtes Betreiben von Anlagen ] [ StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern ] [ StGB Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete ] [ StGB Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat ] [ StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften ] [ StGB Tätige Reue ] [ StGB Einziehung ] [ StGB Begriffsbestimmungen ]