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StGB § 330c Einziehung

StGB § 330c Einziehung

[ Auszug: Ist eine Straftat nach den §§ 326, 327 Abs. 1 oder 2, §§ 328, 329 Abs. 1, 2 oder 3, dieser auch in Verbindung mit Abs. 4, begangen worden, so können ... ]